Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht verbrannt werden!

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Garten- und Pflanzenabfälle sind hauptsächlich zu verwerten. Eine Entsorgung durch Verbrennung ist verboten. So sieht es die Sächsische Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vor. Die Allgemeine Ausnahme zum Verbrennen gilt in unserer Region nicht, da für Pflanzenabfälle mehrere zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten bestehen. Beispielsweise die Kompostierung und anschließende Verwertung auf eigenem oder gepachtetem Grundstück, durch die zweimalige „Grüngutsammlungen“ (Baum und Strauchschnitt) als Straßensammlung, die Abgabe von Grüngut (Ast- und Strauchschnitt, Laub/Gras) auf einem der vier Wertstoffhöfe in Falkenstein, Oelsnitz, Schneidenbach oder Plauen, durch die Abgabe bei privaten Entsorgern (Bringsystem oder Containergestellung) und letztlich besteht die grundsätzliche Möglichkeit über die zugelassenen Restabfallbehältnisse, sprich Restmülltonne oder Biotonne.

Sind jedoch Eigenkompostierung, die Nutzung der öffentlichen Pflanzenabfallsammlung oder die Entsorgung über private Entsorger nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt Vogtlandkreis auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen, die in Form eines kostenpflichtigen Bescheides erstellt werden, erteilen.

Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten wie zum Beispiel Feuerbrand befallen sind, entscheidet darüber das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Wir bitten Sie, die oben angegebenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Für Fragen steht die Untere Abfallbehörde des Vogtlandkreises zur Verfügung und gibt gerne unter 03741/300-2160 dazu weitere Auskunft.

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