Information zur Fußgängerampel auf der Oststraße

Die Fußgängerampelanlage auf der Oststraße befindet sich auf dem Straßenteil, welcher der Verwaltung des Landkreises obliegt. Aufgrund turnusmäßiger Überprüfung wurde festgestellt, dass die Ampelanlage einen hohen Modernisierungsbedarf aufweist. Die Anlage stammt bereits aus dem Jahre 1994. Angesetzte Verkehrszählungen ergaben, dass die Auslastung den Fortbestand der Ampel nicht bedingt. Zudem ist hier kein Unfallschwerpunkt vorhanden. 

Aus vorgenannten Gründen entschied sich das Straßenverkehrsamt des Vogtlandkreises dazu, die Fußgängerampelanlage abzuordnen und zu demontieren.

Durch die Stadt Treuen wurde die Stellung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von Montag – Freitag in der Zeit von 06.00 – 17.00 Uhr für den kommunalen Teil der Oststraße veranlasst.

Die Verkehrssituation wird durch Polizei, Landkreis und Stadt Treuen weiter beobachtet und entsprechend bewertet. 

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