Goethehalle/Bürgerhaus/Anbau - nehmen Gestalt an
Bürgermeisterin informiert über den aktuellen Stand

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Leser,
die Sanierung der Goethehalle, des Bürgerhauses sowie die Errichtung des Funktions- und Sozialanbaues nehmen Gestalt an, sind aber dank der Förderung durch Bund und Land kein Millionengrab. Aufgrund von Desinformationen und Mutmaßungen kommt etwas, das letztendlich all unseren Einwohnern und auch Gästen zu Gute kommt, manchmal in Kritik und Missgunst. Deshalb lassen Sie mich mit Ihnen zurück und nach vorn schauen. Da es sich bei dem Komplex um ein wichtiges Schlüsselprojekt für das Leben und auch die Sicherheit im Treuener Land handelt, zeige ich Ihnen gerne den langwierigen Weg bis heute auf.
Das Ensemble wurde von 1938 bis 1940 erbaut und seither vielseitig genutzt u.a. als Versammlungsstätte, Ferienlager, für Kultur und Sport. Über die Jahre wies der Gesamttrakt viele bauliche Mängel und Defizite auf. Insbesondere das Bürgerhaus hatte größtenteils noch DDR-Standard. Folgendes war für die Sanierung zu betrachten:
- die Gebäude in ihrer Kubatur zu erhalten,
- die zeitgemäßen sowie gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen,
- aber auch zukunftsträchtig zu bauen,
wie es uns schon unsere Altvordern bei all den öffentlichen Bauten in unserer Stadt gelehrt haben.
Wie aber die enormen Kosten für den Gesamttrakt bewältigen? Es gab nur eine Möglichkeit, die Eigenmittel der Stadt durch Fördermittel zu reduzieren.
Der Weg zur Städtebauförderung in der Oberen Stadt
2005 reiften die Überlegungen dahingehend, dass in der oberen Stadt über die Städtebauförderung ein neues Sanierungsgebiet angegangen werden muss. Der Komplex sollte hier als Maßnahme in die Liste der öffentlichen und privaten Maßnahmen aufgenommen werden. Es folgten langwierige, aufwendige, aber letztendlich auch lohnenswerte Verfahren.
Im Jahr 2007 beschloss der Stadtrat die vorläufige Abgrenzung des Sanierungsgebietes, anschließend die Erstellung einer Grobanalyse, die Öffentliche Bekanntmachung, vorbereitende Untersuchungen und, und, und…
In 2012 erhielt die Stadt endlich die Fördermittelzusage mit der Bestätigung der Programmaufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ (später: „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, Programmteil Aufwertung). In 2015 wurde das Objekt mit Stadtratsbeschluss in die oberste Prioritätenliste aufgenommen.
Ab diesem Zeitpunkt wurden für die geplante Sanierung neben den städtischen Gremien auch die Nutzer des Komplexes Goethehalle, Bürgerhaus mit Anbau bei der Meinungsbildung und Bedarfsanalyse mehrfach hinzugezogen. 2016 erfolgte der Beschluss zur Variantenuntersuchung, um die günstigste Variante bei Abwägung von Aufwand und Nutzen zu finden. Die zu untersuchenden Varianten waren dabei
· die Komplettsanierung,
· Teilabbruch, Wiederaufbau und Sanierung,
· Komplettabbruch und Wiederaufbau nach altem Vorbild,
immer in Verbindung mit einem Neubau Funktionsgebäude.
In der Zeit der Variantenuntersuchung wurde dann der gesamte Komplex unter Denkmalschutz gestellt. Das bedeutete natürlich auch Verlängerung des Verfahrens und zu ändernde Abstimmungen, mit dem Ziel nach einem Lösungsansatz zu suchen, um den zusätzlichen Aufwand für das zu schützende Denkmal, die notwendige Multifunktionalität und die Finanzierbarkeit des Ganzen zu bewältigen. Hier waren wir dann im Jahr 2018 angelangt. Das Vorhaben wurde dem Staatsministerium des Innern sowie der Sächsischen Aufbaubank grundsätzlich vorgestellt. Die Festlegung des Finanzrahmens sollte im Zuge des weiteren Planungsfortschrittes erfolgen, so im Zuwendungsbescheid 2019. Es erfolgten in der weiteren Planung die Abstimmungen mit dem Denkmalschutz und anderen Behörden. Dem Ziel nahe, gab es eine Verzögerung durch die Probleme einhergehend mit der Coronapandemie.
Im Jahr 2022 erhielten wir die tolle Nachricht, dass wir für unser Schlüsselvorhaben im Bund-Länder-Programm folgende Förderung erhalten:
· für den Gebäudeteil Goethehalle/ teilweise Bürgerhaus als Gemeinbedarfsfläche zur gesamtgesellschaftlichen Nutzung à Fördersatz 100 %
· für den übrigen Teil des Bürgerhauses sowie den Funktions- und Sozialanbau à Fördersatz 66,67 %.
Unsere Freude war groß und wir waren dankbar für eine solche Förderung durch Bund und Land.
Gegenwart:
Durch die Folgen der Coronapandemie, des Krieges und die damit verbundenen Lieferschwierigkeiten folgten Kostenerhöhungen. Zusätzlich gab es neue, zu beachtende Verordnungen.
Im September 2022 erhielt die Stadt mit der „Richtlinie zum Erstellen eines BürgerInformationsZentrums (BIZ) im Rahmen des BEAP Stromausfall VLK die Auflage, im Katastrophenfall notwendige Räume u.a. durchgängig, auch bei einem Blackout, mit Energie- und Wärmeversorgung vorzuhalten. Eine Variantenprüfung ergab, dass - aufgrund der räumlichen Gegebenheiten - der Gebäudekomplex passend ist. Hier wird die Stadt den Anforderungen gerecht, um im Notfall für Hilfesuchende Folgendes zu finden: Katastrophenschutzmaterial (inkl. Lager), Arztzimmer für Behandlungen, Essensausgabemöglichkeit, Sanitärräume, Räume zur Unterbringung der Bevölkerung mit Büro sowie die Notstromversorgung der genannten Räume mit Schaffung eines Stellplatzes für Rettungswagen mit Stromversorgung.
In 2023 trat das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches enorme Planungsänderungen hervorrief. Im letzten Jahr ergaben sich zusätzlich massive unvorhersehbare Anforderungen aus Boden- und Wärmeschutzgutachten, Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis und Auflagen des Denkmalschutzes sowie weiterer Erkenntnisse aus dem Baufortschritt. Lassen Sie mich Ihnen hier kurz einige benennen:
- Zusätzliche Dämmmaßnahmen, Anpassung der Dachbauteile für Dämmung
- Änderung der Warmwasserbereitung von Speicher auf dezentrale WWB mittels Hygienestationen
- Von Gasbrennwertheizgeräte zu Wärmepumpe und Niedertemperaturheizsystem
- Auslegung der Lüftungsanlage auf GEG. Aufteilung der Lüftungsbereiche in einzelne Zonen entsprechend Belegung. Auslegung der Lüftung auf den Stand der Technik mit Wärmerückgewinnung mind. 80 %.
- Einplanung Brandschutztüren/-fenster
- Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, u.a. Akustiksysteme an Wand
- Sicherstellung zur Wiederverwendung historischer Türen, Treppengeländer und weitere Holzbauteile inkl. Lager und Aufbereitung
- Erhöhte Aufwendungen bei Abbruchmaßnahmen (Mehrschichtige Aufbauten bei Wänden und Fußböden)
- Teils neue Decken nötig, zusätzliche Sanierungs- und Verstärkungsmaßnahmen
- Verschleiß der Schieferdeckung und Verschleiß der Unterdeckung
- Aufnahme historischer Beläge
- Schlechter Zustand der Abwasseranlagen wie Grundleitungen, Anschlüsse, Schächte, Verbindungen, Austausch von Bestandsleitungen notwendig
Die Mehrkosten aus dem unvorhergesehenen Mehrbedarf liegen der Sächsischen Aufbaubank zur Prüfung vor. Frohen Mutes und in guter Zusammenarbeit blicken wir nach Dresden, dass die Notwendigkeit der Mittelaufstockung für die Zukunft aller Bürger unserer Stadt weiterhin als sehr wichtig angesehen und die Gesamtmaßnahme als Schlüsselprojekt für Schule, Kultur, Sport – aber auch Bevölkerungsschutz – aus der Städtebauförderung vollumfänglich mit den oben genannten Fördersätzen unterstützt wird, damit hat die Stadt den geringsten finanziellen Anteil neben Bund und Land an dieser Maßnahme zu tragen.
Ihre Bürgermeisterin Andrea Jedzig